Vergabe der Straßennamen und Hausnummern

Die Straßennamen werden in der Regel schon bei der Erstellung der Bebauungspläne durch die Gemeinden bestimmt.

Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen.

Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr.

Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan.

Falls Sie einen Vorschlag für einen neuen Straßennamen haben, können Sie diesen bei Ihrer Gemeinde/Stadtverwaltung einreichen. Die Vorschläge werden in der Regel erst einmal gesammelt und zu gegebener Zeit wieder aufgegriffen.

Städte und Gemeinden können eine eigene Satzung verabschieden, in der die Kriterien zur Vergabe von Straßennamen festgehalten werden.
Oft werden Straßen nach berühmten Persönlichkeiten oder historischen Begebenheiten benannt.
Für Stadt- oder Ortsviertel werden häufig Namen nach bestimmten Gruppen vergeben (zum Beispiel nach Dichtern aus verschiedenen Epochen, Städte- oder Tiernamen).

Hinweis: Eine Straße wird nur in Ausnahmefällen umbenannt. Historische Straßenbezeichnungen, die schon seit langer Zeit gebräuchlich sind, werden in der Regel nicht geändert.

Freigabevermerk

Stand: 30.06.2025

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

zurück
Aktuelles
Heiraten in Donzdorf

Terminvergabe für das Jahr 2026 startet

Hinweis an alle Gewerbetreibenden

Bitte zeitnah an-, um-, und abmelden.

Schon gehört... Hutewald wird erweitert

100 % Fördermittel

Feuerwerk unterm Jahr für Hochzeit, Geburtstag & Co. – was ist erlaubt?

Ein buntes Feuerwerk ist für viele das Highlight einer Hochzeit oder eines runden Geburtstags. Doch was viele nicht wissen: Feuerwerk ist nicht das ganze Jahr…