Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis

der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.

Vertiefende Informationen

Todesfall anzeigen

Freigabevermerk

14.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

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Aktuelles

Donzdorfer Fasnetsumzuges am 15.02.2026

Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufes des Donzdorfer Fasnetsumzuges am 15.02.2026 ergeht folgende Allgemeinverfügung:

Landtagswahl am 08.03.2026

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Mit einem Behördengang können Passbild und Antrag erstellt werden.

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