Anzeige des Sterbefalls

Wenn der Sterbefall eingetreten ist, muss der Tod von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt werden. Das ist die Leichenschau. Der Arzt oder die Ärztin stellt eine Todesbescheinigung aus, die zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird. Dort wird der Sterbefall beurkundet.

Für die Anzeige des Sterbefalls sind außerdem erforderlich:

  • Geburtsurkunde
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft (Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde)
  • Personalausweis

der verstorbenen Person. Bei fremdsprachigen Urkunden und Urteilen ist eine von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin gefertigte Übersetzung beizufügen.

Vertiefende Informationen

Todesfall anzeigen

Freigabevermerk

15.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Verkehrsbehinderungen in Donzdorf am Sonntag, 11.10.2026

Aktionstag des HGV

Festumzug am 04.10.2026 anlässlich des Lautertalermusikertreffens

Wir dürfen uns auf einen bunten und musikalischen Festumzug freuen.

Schon gehört... Hallenbad öffnet am 6. Oktober

Tickets auch online!

Verkehrssicherungspflicht von Grundstücksbesitzern – Hinweis über das Schneiden von Anpflanzungen

Ab dem 1. Oktober sind stärkere Rückschnitte wieder erlaubt.