Schulen und Kindertageseinrichtungen

Falls Sie mit Ihren Kindern umziehen, sollten Sie daran denken, die Kinder von der Schule beziehungsweise Kindertageseinrichtung abzumelden und an der neuen Schule bzw. Kindertageseinrichtung anzumelden, wenn durch den Umzug ein Wechsel dieser Einrichtungen notwendig wird.

Vertiefende Informationen

Kinderbetreuung

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 04.02.2026 freigegeben.

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Halbseitige Sperrung ab dem 20.04.2026

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Alle Tierhalterinnen und Tierhalter sind zur Meldung verpflichtet.

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

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