Baulanderschließung

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.

Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an

  • das öffentliche Straßennetz,
  • die öffentliche Kanalisation,
  • das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
  • das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.

Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Baumfällung im Schlosspark

Drei Bäume waren nicht mehr sicher!

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.

Weiterbestehende Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baumaßnahmen am Wöhrplatz: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ab dem 26.05.2026

Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz