Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG):

  • § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern

in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.

Freigabevermerk

12.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg

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Aktuelles

Bundesweiter Warntag am Donnerstag, den 10.09.2026 um 11.00 Uhr

Der Warntag dient ausschließlich der Erprobung der Warnsysteme.

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Bundesweiter Warntag!

am Donnerstag, 10. September, um 11 Uhr

Waldbrandgefahr

Die Feuerstelle auf dem Messelberg ist bis auf Weiteres gesperrt.