Auslandsgeschäft

Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.

zurück

Aktuelles

Diese Woche beginnt die Schule:

Bitte achten Sie verstärkt auf Schulanfänger!

Bäume und Verkehrssicherungspflicht: Was Eigentümer und Waldbesitzer wissen müssen

Wer steht in der Pflicht?

Schon gehört... Hundebadetag

150 Hunde tollen im Freibad

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht