Herkunftsfamilie suchen

Ab dem 16. Geburtstag haben Sie ein Recht auf Akteneinsicht in die Vermittlungsakte, soweit sie Ihre Herkunft und Lebensgeschichte betrifft. Die Akteneinsicht wird durch eine Fachkraft begleitet. Die Datenschutzbelange und Persönlichkeitsrechte z. B. der leiblichen Eltern oder der Adoptiveltern müssen dabei beachtet werden.

Gleichzeitig können Sie ab diesem Zeitpunkt ohne Zustimmung der Adoptiveltern Einsicht in das Geburtenbuch beim Standesamt nehmen. Aus diesen Dokumenten gehen die damaligen Personalien der leiblichen Eltern hervor.

Wenden Sie sich an die Adoptionsvermittlungsstelle des örtlichen Jugendamts oder eines freien Trägers. Für die konkrete Suche ist eine Nachfrage bei der Vermittlungsstelle sinnvoll, die die Adoptionsvermittlung durchgeführt und die Adoptionsakte geführt hat (häufig am damaligen Wohnort der leiblichen Mutter oder der Adoptiveltern).

Liegt die Adoption schon längere Zeit zurück, existiert möglicherweise keine Vermittlungsakte mehr, sie enthält keine aussagekräftigen Informationen oder bei Adoptionen, die vor 1977 durchgeführt wurden, war eventuell keine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Adoption erfolgte damals noch durch einen notariellen Vertrag, der vom Amtsgericht bestätigt wurde. Eine Nachfrage beim beteiligten Gericht kann möglicherweise weiterführen. Das Geburtenbuch wird beim Standesamt des Geburtsorts geführt.

Freigabevermerk

12.05.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Baumpflegeaktion im Schlossgarten

zur Verkehrssicherheit und Erhaltung

Neue Parkregelung

Auf dem Parkplatz „Steingarten“ in Donzdorf gilt eine neue Parkregelung.

Weiterbestehende Verkehrsbeeinträchtigungen aufgrund Baumaßnahmen am Wöhrplatz: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ab dem 26.05.2026

Ab Dienstag 26.05.2026, starten die Verlegearbeiten und der Wasserleitungsbau für das neue Gebäude am Wöhrplatz

Gemeinsam unsere Natur schützen: Hinweise zum Betretungsverbot auf landwirtschaftlichen Flächen

Natur genießen – aber mit Rücksicht