Jugendwohnheime

Zielgruppe des Jugendwohnens sind sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die sich am Übergang von Schule und Beruf befinden. Jugendwohnheime bieten Jugendlichen in der Regel ab 15 Jahren und jungen Erwachsenen Unterkunft, wenn:

  • sie sich in einer Ausbildung befinden,
  • sie eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren,
  • sie an einer beruflichen Eingliederung teilnehmen oder
  • sie berufstätig sind.

In Baden-Württemberg umfassen die Angebote unter anderem:

  • Wohnen für Auszubildende mit externer Ausbildung, wenn der Schul- oder Ausbildungsort außerhalb des Heimatortes liegt und ohne eine Unterkunft die schulische oder berufliche Ausbildung gefährdet ist,
  • Wohnen und überbetriebliche Ausbildung in der Einrichtung,
  • Wohnen und sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahme in der Einrichtung,
  • Sozialpädagogische Begleitung,
  • Wohnen für junge (volljährige) Berufstätige.

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII):

  • § 13 Jugendsozialarbeit

Freigabevermerk

17.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

zurück

Aktuelles

Schon gehört... Holzarbeiten an den Bachufern

im Rahmen der Gewässerunterhaltung

Bürgermeisterwahl am 26.04.2026

Weitere Informationen erhalten Sie hier...

Bürgerbüro eingeschränkte Öffnungszeiten

am 01. und 02.04.2026

Verwaltungsstellen geschlossen

vom 30.03. – 10.04.2026