Standesamt

Anmeldung der Eheschließung

Der frühere Begriff „Bestellung des Aufgebotes“ wurde durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt, der öffentliche Aushang ist seither entfallen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist aber dennoch für jede Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens 6 Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Gerne können Sie aber beim Standesamt Donzdorf bereits frühzeitig einen Hochzeitstermin reservieren.

Gerne nehmen wir Ihren Hochzeitstermin für 2024 an (eine Anfrage ausschließlich mit diesem Formular möglich)

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt eines Verlobten. Die von Ihnen benötigten Unterlagen sind je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit etc. verschieden. Bitte fragen Sie deshalb rechtzeitig beim Standesamt nach.

Ein besonderes Ambiente für Ihre standesamtliche Trauung bietet der Rote Saal im Donzdorfer Schloss. Das ehemalige Speisezimmer der gräflichen Herrschaft ist heute das „Paradezimmer“ im Schloss.

Der Schlosspark mit seinen verträumten Ecken und lauschigen Plätzen ist bei Hochzeitspaaren sehr beliebt und bildet für den schönsten Tag eine romantische Fotokulisse.

Sollten Sie also nicht in Donzdorf wohnen, können Sie trotzdem in Donzdorf heiraten. Dazu muss das Standesamt Donzdorf von ihrem Wohnsitzstandesamt zur Eheschließung ermächtigt werden.

Von dicken Mauern umgeben, bildet das Schloss Donzdorf seit je her den Lebensmittelpunkt der Stadt. Der Schlossgarten, unser Restaurant und der Gewölbekeller bieten vielfältige Möglichkeiten für Ihre Feier. Unser Herz schlägt für Sie an Ihrem großen Tag! Gemeinsam realisieren wir Ihre Wünsche und lassen Ihre Träume Wirklichkeit werden. Gerne bieten wir ein komplettes Konzept für Ihr Fest, damit Sie ganz entspannt feiern können.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: www.schlossdonzdorf.de

Machen Sie Ihren schönsten Tag zu einem unvergesslichen Erlebnis!
Feiern Sie in unserem romantischen Kaminzimmer oder in unserem großen Festsaal mit bis zu 180 Personen Ihre Traumhochzeit.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage: www.hotel-becher.de

Der Kirchenaustritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes persönlich zu erklären.Der Kirchenaustritt wird sofort mit der Abgabe der Erklärung vor dem Standesbeamten wirksam. Mitzubringende Urkunden für den Kirchenaustritt sind: Lediglich Personalausweis oder Reisepass. Falls Sie verheiratet sind oder waren, benötigen wir noch Angaben zu Ihrer Eheschließung bzw. zur Auflösung Ihrer Ehe (Stammbuch genügt in der Regel).Für Kinder bis 12 Jahre muss der Kirchenaustritt von den gesetzlichen Vertretern erklärt werden. Zwischen 12 und 14 Jahren müssen die Kinder den Austritt selbst erklären aber mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Kinder ab 14 erklären den Austritt alleine, aber in Begleitung der gesetzlichen Vertreter. 

Die Gebühr für einen Kirchenaustritt beträgt in Donzdorf 25,- Euro.
Für die Änderung Ihrer Lohnsteuerdaten ist das Finanzamt zuständig.

  • Geburtsanzeigen, Geburtsurkunden
  • Sterbefallanzeigen, Sterbeurkunden
  • Vaterschaftsanerkennungen
Ansprechpartner
Michaela Krauß
Raum: 3
Tel.: 07162 / 922-505
Fax: 07162 / 922-524
E-Mail: michaela.krauss@donzdorf.de
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