Wann darf gezündet werden?
Raketen, Böller & Co. dürfen in Deutschland grundsätzlich nur an Silvester (31. Dezember und 1. Januar) gezündet werden. Unter dem Jahr ist das private Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten.
Ausnahmegenehmigung möglich
Wer trotzdem zu einem besonderen Anlass ein Feuerwerk veranstalten möchte, braucht dafür eine Ausnahmegenehmigung vom Ordnungsamt.
Dafür ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig – am besten zwei Wochen im Voraus – zu stellen. Benötigt werden Angaben wie:
- Anlass (z. B. Hochzeit, Geburtstag)
- Datum und Uhrzeit
- Ort des Feuerwerks
- Art und Dauer des Feuerwerks
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf unserer Homepage unter Rathaus & Service ð Formulare & Onlineanträge.
Nur wenn Sicherheit und Rücksicht auf Nachbarn, Tiere und die Umwelt gewährleistet sind, kann die Genehmigung erteilt werden.
Gut zu wissen:
- In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und brandgefährdeten Gebäuden darf grundsätzlich kein Feuerwerk stattfinden.
- Wer ohne Genehmigung zündet, riskiert ein Bußgeld.
- Wer eine Alternative sucht, kann mit Lichtershows, Lasern oder auch Seifenblasen eine tolle Stimmung schaffen – ganz ohne Lärm und Rauch.
Fazit:
Ein Feuerwerk kann einer Feier das „gewisse Etwas“ geben – aber bitte nur mit Genehmigung!
Wenden Sie sich bei Fragen oder Anträgen gerne frühzeitig an unser Ordnungsamt.