Organisation einer Stiftung

Die Stiftungsorganisation wird weitgehend durch die stiftende Person selbst schon in der Satzung festgelegt.

Die Stiftung hat keine Mitglieder, wie beispielsweise ein Verein, sondern Organe. Als einziges Organ einer Stiftung ist der Vorstand gesetzlich vorgegeben. Dieser kann auch aus einer Person bestehen.

Darüber hinaus kann die stiftende Person weitere Organe (z.B. Stiftungsrat, Kuratorium, Beirat) einrichten, die entscheidende, beratende oder kontrollierende Funktionen haben können.

Die stiftende Person kann auch selbst Mitglied in einem der Organe sein.

Die Organisationsstruktur der Stiftung wird vom Stiftungszweck, dem Umfang der Vermögensausstattung und der Art der Stiftung bestimmt. So bedarf beispielsweise eine hoch dotierte Kapitalstiftung dann eines differenzierten Verwaltungsapparates, wenn ihre Zwecksetzung allgemein gehalten ist und ein breites Wirkungsspektrum umfasst.

Freigabevermerk

  • 21.07.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
zurück

Aktuelles

PointID (PiD)

Mit einem Behördengang können Passbild und Antrag erstellt werden.

Schon gehört... Jugendhaus

und Sozialarbeiterin

Landesfamilienpass 2026

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Widerspruchsrechte

Die Widersprüche können beim Bürgerbüro oder bei den Verwaltungsstellen eingelegt werden.