Landesfamilienpass 2024

Die Gutscheinkarten sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können dort abgeholt werden.

Die Gutscheinkarten für 2024 sind beim Bürgerbüro eingetroffen und können ab sofort im Bürgerbüro abgeholt werden. Bitte legen Sie dazu den Landesfamilienpass vor und sofern Sie Kinder über 18 haben, die jeweilige Kindergeldberechtigung.

Neue Landesfamilienpässe können von folgenden Familien beantragt werden:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kinder, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit
    mind. 50 v.H. Erwerbsminderung.
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass wird jeweils an eine Familie (Eltern und Kinder) vergeben; diese sind Inhaber. Er ist nur in Zusammenhang mit einem Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) gültig.

Mit dem Landesfamilienpass können die im Gutscheinheft aufgeführten Schlösser und Gärten, sowie Museen besucht werden.