Bodenrichtwerte

Die aktuellen Daten zu den Bodenrichtwerten in Donzdorf und den Ortsteilen finden Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.
Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Informationen Bodenrichtwerte Gutachterausschuss Geislingen

Des Weiteren finden Sie dort auch Internet-Anwendungen mit deren Hilfe Sie Bodenrichtwerte auf digitalen Karten anzeigen lassen können. Außerdem besteht die Möglichkeit Grundstücksgrößen ansatzweise zu errechnen oder grobe Entfernungen zu messen. Hilfen zur Bedienung der Dienste sind auf den jeweiligen Anwenderseiten vorhanden.

KOPIS Gutachterausschuss Geislingen

BORIS BW Bei diesem Link stehen aktuelle und zurückliegende (Schalter oben rechts) Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg zur Verfügung.
Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellte Bodenrichtwerte sind nicht für die Grundsteuererklärung zu verwenden. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer B finden Sie im Teil Bodenrichtwerte Grundsteuer B (siehe unteren Link).

Bei folgendem Link finden Sie die Steuerliche Bodenrichtwerte Bodenrichtwerte und Flurstücksflächen auf den Hauptfeststellungszeitpunkt für bebaute und unbebaute Grundstücke (ohne land- und forstwirtschaftlicher Flächen)
Hinweis: Die in diesem Teil bereitgestellten Informationen sind ausschließlich für die Grundsteuererklärung (Grundvermögen) zu verwenden! Weitere bereitgestellte Bodenrichtwerte finden Sie im Teil BORIS-BW (siehe oberen Link).

Seit dem 01.07.2020 werden die Aufgaben des Gutachterausschusses vom „gemeinsamen Gutachterausschuss“ bei der Stadt Geislingen/Steige erfüllt. Für Dienstleistungen zu

  • Auskünfte zu Bodenrichtwerten
  • der Kaufpreissammlung oder
  • zu Verkehrswertgutachten einschließlich der Antragsstellung

wenden Sie bitte ihre Anfrage an:
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Schlossgasse 7
73312 Geislingen/Steige
Telefon: 07331 24 339

 

Allgemeine Informationen zu Bodenrichtwerten:
Gemäß § 196 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) hat der gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Geislingen an der Steige für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Donzdorf die genannten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung ermittelt und beschlossen. Diese Bodenrichtwerte (sowie die in diesem Zusammenhang zu beachtenden örtlichen Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte) sind wie oben aufgeführt abrufbar.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land, gegebenenfalls auch für Rohbauland und Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären. Für die Entwicklungszustände Bauerwartungsland und Rohbauland können in Donzdorf keine konkreten Bodenrichtwerte festgesetzt werden, da hier ein privater Markt für solche Grundstücke praktisch nicht existiert und deshalb keine ausreichende Zahl von auswertbaren Kauffällen als repräsentative Datengrundlage vorhanden ist. Hilfsweise wird stattdessen für Bauerwartungsland, je nach Fortschritt und Verbindlichkeit der Bauleitplanung ca. ein Drittel des Bodenrichtwerts und für Rohbauland ca. Zweidrittel des um die Erschließungsbeiträge bereinigten Bodenrichtwerts eines vergleichbaren baureifen Grundstückes angesetzt.

Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlasten- und erschließungsbeitragsfrei ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte der Baulandflächen in Donzdorf beziehen sich auf das unbebaute, baureife, altlastenfreie und erschließungsbeitragsfreie Grundstück. Abweichungen des einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen (z. B. Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, etc.) bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts vom Bodenrichtwert. Gegen Gebühr kann ein Antragsberechtigter nach § 193 BauGB ein Gutachten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte über den Verkehrswert beantragen. Ansprüche gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungs- oder Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten, den Abgrenzungen der Bodenrichtwertzonen bei zonalen Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.

Für weiter Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss Geislingen.

Ansprechpartner
Stadt Geislingen/Steige
Hauptstraße 24, 73312 Geislingen/Steige
Tel.: 07331/24-290
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