Grundsteuer

Das Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Allerdings wurden die Grundsteuerwerte bereits zum Stichtag 1. Januar 2022 neu festgestellt. Daher wurden alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer dazu aufgefordert, eine Steuererklärung an das entsprechende Lagefinanzamt abzugeben.

Allgemeine Infos und Hilfen:

Flyer zur Grundsteuerreform

Informationen und Ausfüllhilfen des Finanzamtes

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Infos zur Grundsteuer B

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung endete am 31.01.2023.

Weitere Infos zu Ihrem Grundstück erhalten Sie über das BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem.

BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem

Infoblatt zum Boris Portal

 

Infos zur Grundsteuer A

Die Abgabefrist der Grundsteuererklärung endete am 31.03.2023.

Weitere Infos zu Ihren land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten Sie über das Geoportal land- und forstwirtschaftliche Flächen.

Geoportal