Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen

Private Haushalte können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.

Anträge können von Montag, 8. Mai bis Freitag, 20. Oktober 2023, über das Portal unkompliziert eingereicht werden.

Über einen Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet
unter Telefonnummer: 0711/126-1600.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr, erreichbar.

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