Aufenthaltszwecke

Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:

  • Ausbildung
  • Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
  • völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
  • familiäre Gründe.

Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.

Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.

Freigabevermerk

07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Weitere Informationen

zurück
Aktuelles
Rathaus geschlossen

am Montag, 10. Juni 2024

Schon gehört...neue Ruhebänke

am Europaplatz

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen

Europa- und Kommunalwahlen 2024

Am 9. Juni finden die Europa- und Kommunalwahlen 2024 statt.