Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen und Grüngut im Freien ist oft Anlass für Beschwerden über Rauch- und Geruchsbelästigungen.

Deshalb wollen wir Sie mit nachfolgendem Merkblatt vom Landratsamt Göppingen - Umweltschutzamt über die bestehende Rechtslage informieren:

Merkblatt Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien

Ihrer Anzeigepflicht für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle können sie während der Öffnungszeiten der Stadt Donzdorf unter 07162/922-309 nachkommen. Es sind folgende Angaben erforderlich: Name, Telefonnummer und Wohnort des Verantwortlichen; Verbrennungsort mit genauer Lagebezeichnung (z.B. Flurstücksnummer); Tag und Zeitraum des Verbrennens.

Die Anzeige bei der Stadt Donzdorf ersetzt nicht die Information an die Integrierte Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst am Tag der Verbrennung (siehe Merkblatt Seite 3).