Allgemeines zum Baurechtsamt
Als untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht das Amt die Einhaltung bau- und denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, erteilt Genehmigungen und berät Bauwillige, Architekten und Gemeinden.
Die untere Baurechtsbehörde führt bei genehmigungspflichtigen Vorhaben das Baugenehmigungsverfahren durch, erteilt Baugenehmigungen und Baufreigaben (Rote Punkte), Bauvorbescheide und denkmalschutzrechtliche Entscheidungen, überwacht die Bauausführung durch Baukontrollen und Bauabnahmen.
Bei Vorhaben, die im Kenntnisgabeverfahren errichtet werden, entscheidet die Baurechtsbehörde auf besonderen Antrag über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Die Baurechtsbehörde ist auch zuständig für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird bescheinigt, dass die Wohnung und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Die Bescheinigung ist Voraussetzung für die Eintragung und die damit verbundene Anlegung der Wohnungsgrundbücher durch das Notariat. |