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Rathaus-Ämter-Baurechtsamt

Baurechtsamt

Allgemeines zum Baurechtsamt

Michael Rautland

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Zimmer 222
Telefon:
07162 / 922-215
Fax:
07162 / 922-523
E-Mail

  • Sachgebietsleiter Baurechtsamt  

Edeltraud Bürgler

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Zimmer 122
Telefon:
07162 / 922-101
Fax:
07162 / 922-522
E-Mail

  • Anträge auf Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Befreiungen, Ausnahmen und denkmalschutzrechtliche Genehmigungen
  • Kenntnisgabeverfahren
  • Angrenzeranhörung  
  • Geschäftsstelle des Bauausschusses
  • Führen des Baulastenbuches

Christina Stölzle

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Zimmer 224
Telefon:
07162/ 922 212
Fax:
07162/ 922 523
E-Mail

  • Bauverständige/r
  • Bautechnische Beratung und Prüfung in baurechtlichen Angelegenheiten
  • Brandverhütungsschau 
  • Denkmalschutz
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Herbert Funk

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Zimmer 220
Telefon:
07162 / 922-213
Fax:
07162 / 922-523
E-Mail

  • Bauüberwachung / Baukontrolle
  • Bauabnahme

Ute Grupp

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Zimmer 121
Telefon:
07162/ 922 104
Fax:
07162/ 922 522
E-Mail

  • Baurechtliche Entscheidungen, insbesondere Bauvoranfragen, Baugenehmigungen und Kenntnisgabeverfahren 
  • Denkmalschutz
  • Bauaufsichtsrecht  
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E-Mail

Allgemeines zum Baurechtsamt

Als untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht das Amt die Einhaltung bau- und denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, erteilt Genehmigungen und berät Bauwillige, Architekten und Gemeinden.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskünfte über:

  • Ob und wie ein Grundstück bebaut werden kann;
  • Welches Verfahren für ein Bauvorhaben durchzuführen ist;
  • Ob eine Baugenehmigung einzuholen ist;
  • Welche Vorschriften des Bebauungsplans das Bauvorhaben betreffen;
  • Ob der Bauherr befreit wird, eine Vorschrift des Bebauungsplans einzuhalten;
  • Welche Grenzabstände einzuhalten sind;
  • Wie viele Stellplätze erforderlich sind;
  • Was bei der Umwandlung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen zu beachten ist;
  • Welche Bauten bereits auf dem Grundstück genehmigt sind;
  • Über die Planeinsicht durch Angrenzer in baurechtlichen Verfahren.

 

Außerdem werden unverbindliche Auskünfte ohne weitere Beratung darüber erteilt, ob das Grundstück durch Altlasten verunreinigt ist oder ob das Gelände in einem Sanierungs-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Wer wissen möchte, ob ein Gebäude als Kulturdenkmal eingetragen ist, erfährt auch dies.

 

Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet, ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, verlagert, umgestaltet, in Stand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf."Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht" (§ 2 DSchG).

 

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Solche historische Zeugnisse können über die Geschichte einer Gesellschaft informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten erhalten.

 

Wenn Sie bauen wollen, empfehlen wir Ihnen, zu Beginn Ihrer Planung mit uns zu sprechen. Wir helfen Ihnen gern, grundsätzliche Fragen zu klären. Mögliche Probleme können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden, Sie sparen unter Umständen Zeit und Kosten. Das Baurechtsamt ist die zentrale Anlaufstelle für jeden, der bauen möchte. Dort kann er eine Auskunft, ein bestimmtes Antragsformular oder die Kopie eines Plans erhalten oder sich ausführlich informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie hier




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