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Michael Rautland
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Edeltraud Bürgler
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Christina Stölzle
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Herbert Funk
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Ute Grupp
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Allgemeines zum BaurechtsamtAls untere Baurechts- und Denkmalschutzbehörde überwacht das Amt die Einhaltung bau- und denkmalschutzrechtlicher Vorschriften, erteilt Genehmigungen und berät Bauwillige, Architekten und Gemeinden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskünfte über:
Außerdem werden unverbindliche Auskünfte ohne weitere Beratung darüber erteilt, ob das Grundstück durch Altlasten verunreinigt ist oder ob das Gelände in einem Sanierungs-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt. Wer wissen möchte, ob ein Gebäude als Kulturdenkmal eingetragen ist, erfährt auch dies.
Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet, ob ein Kulturdenkmal zerstört, beseitigt, verlagert, umgestaltet, in Stand gesetzt oder in seinem Aussehen verändert werden darf."Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht" (§ 2 DSchG).
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Solche historische Zeugnisse können über die Geschichte einer Gesellschaft informieren und somit ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten erhalten.
Wenn Sie bauen wollen, empfehlen wir Ihnen, zu Beginn Ihrer Planung mit uns zu sprechen. Wir helfen Ihnen gern, grundsätzliche Fragen zu klären. Mögliche Probleme können so bereits im Vorfeld ausgeräumt werden, Sie sparen unter Umständen Zeit und Kosten. Das Baurechtsamt ist die zentrale Anlaufstelle für jeden, der bauen möchte. Dort kann er eine Auskunft, ein bestimmtes Antragsformular oder die Kopie eines Plans erhalten oder sich ausführlich informieren. Weitere Informationen erhalten Sie hier |







