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Internet-Benutzungsordnung
Die Internet-Benutzungsordnung ergänzt die allgemeine Benutzungsordnung der Stadtbü-cherei.
§ 1 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber Internet-Dienstleistern
Die Stadtbücherei haftet nicht für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Be-nutzer der EDV-Arbeitsplätze und von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern.
§ 2 Haftungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die einem Benutzer aufgrund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien, durch die Nutzung der Büchereiarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern oder durch Datenmiss-brauch Dritter aufgrund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
§ 3 Gewährleistungsausschluss der Stadtbücherei gegenüber dem Benutzer
Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich beziehen auf die Funktionsfä-higkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien.
§ 4 Beachtung strafrechtlicher Vorschriften
Die Benutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugend-schutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen gesetzeswidrige Informatio-nen weder zu nutzen noch zu verbreiten und keine Dateien und Programme der Stadtbü-cherei oder Dritter zu manipulieren sowie keine geschützten Daten zu nutzen.
§ 5 Benutzerhaftung
Die Benutzer verpflichten sich, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, zu übernehmen und bei Wei-tergabe ihrer Zugangsberechtigung an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen.
§ 6 Technische Nutzungseinschränkungen
Es ist nicht gestattet, Änderungen in den Arbeitsplatz- und den Netzkonfigurationen durch-zuführen, technische Störungen selbstständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den Arbeitsplätzen zu installieren und eigene Daten-träger an den Geräten zu nutzen.
§ 7 Organisatorische Nutzungsregelungen
Der Internetzugang darf von Personen ab 12 Jahren mit gültigem Leseausweis der Stadt-bücherei Donzdorf genutzt werden. Die Anmeldung erfolgt telefonisch oder persönlich in der Stadtbücherei. Die Nutzungsdauer ist auf maximal 1 Stunde pro Tag beschränkt.
§ 8 Zustimmung zur Benutzungordnung und Sanktionsmaßnahmen
Zustimmungserklärung:
Die Benutzer erklären sich mit dieser Benutzungsordnung mit ihrer Unterschrift in der In-ternet-Benutzerliste einverstanden. Jugendliche von 12 bis 18 Jahren benötigen eine Ein-verständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten. Die Benutzer stimmen gleichzeitig zu, dass die Stadtbücherei zur Abweisung von Schadensforderungen und Haftungsan-sprüchen die Datenschutzrechte der Benutzer, soweit sie sich auf die Benutzung der Stadtbücherei beziehen, einschränken kann.
Bei Verstößen gegen diese Benutzungsordnung können die in der allgemeinen Benut-zungsordnung vorgesehenen Sanktionen zur Anwendung kommen.
§ 9 In-Kraft-Treten
Die Internet-Benutzungsordnung tritt am 02.06.2001 in Kraft.


