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Der frühere Begriff „Bestellung des Aufgebotes“ wurde durch die Anmeldung der Eheschließung ersetzt, der öffentliche Aushang ist seither entfallen.
Die Anmeldung der Eheschließung ist aber dennoch für jede Eheschließung erforderlich. Diese kann frühestens 6 Monate vor der standesamtlichen Trauung erfolgen. Gerne können Sie aber beim Standesamt Donzdorf bereits frühzeitig einen Hochzeitstermin reservieren.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Wohnsitzstandesamt eines Verlobten. Die von Ihnen benötigten Unterlagen sind je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit etc. verschieden. Bitte fragen Sie deshalb rechtzeitig beim Standesamt nach.
Das Trauzimmer und der Schlosspark
Ein besonderes Ambiente für Ihre standesamtliche Trauung bietet der Rote Saal im Donzdorfer Schloss.
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Sehr beliebt ist das Donzdorfer Schloss auch bei auswärtigen Brautpaaren, die die ganze Atmosphäre rund um das Schloss genießen möchten. Der Schlosspark lädt besonders dazu ein Ihre Hochzeit in wunderschönen Bildern festzuhalten.
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Sollten Sie also nicht in Donzdorf wohnen, können Sie trotzdem in Donzdorf heiraten. Dazu muss das Standesamt Donzdorf von ihrem Wohnsitzstandesamt zur Eheschließung ermächtigt werden. Möchten Sie den Roten Saal einfach mal besichtigen ist das kein Problem – rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!



